Bestattungsarten

Kolumbarium

Kolumbarium auf dem Friedhof in Wolbeck

Auf allen Stadtteilfriedhöfen (zuerst auf dem Friedhof Angelmodde - Am Hohen Ufer) können Urnen in einer Kolumbarienwand oder Urnenstele beigesetzt werden, bis zu zwei Urnen pro Nische. Die Lage der Urnennische wird gemeinsam mit der Friedhofsverwaltung abgestimmt.
Die Urnennischen sind von der Stadt Münster mit Verschlussplatten aus Naturstein versehen, die im Eigentum der Stadt Münster bleiben. Die Verschlussplatte kann von einem Bildhauer nach Wahl mit Namen und Daten versehen werden. Grabschmuck an den Verschlussplatten darf die benachbarten Urnennischen nicht beeinträchtigen.
Das Nutzungsrecht wird für 30 Jahre vergeben und kann verlängert oder wiedererworben werden. Wenn das Nutzungsrecht an einer Urnennische abgelaufen ist und an die Stadt Münster zurückgegeben wird, entnimmt die Friedhofsverwaltung die Urne und setzt sie auf einer freien Fläche auf dem Waldfriedhof wieder bei. Die Kosten hierfür trägt die Stadt Münster.

Die Lage der Urnennische wird gemeinsam mit der Friedhofsverwaltung abgestimmt. Alle weiteren Informationen siehe „Urnennische im Kolumbarium“.

Auf dem Waldfriedhof Lauheide können seit Anfang 2017 Urnen in einer Kolumbarienwand innerhalb des Gebäudes in unmittelbarer Nähe zum „gotischen Gebäudegang“ beigesetzt werden. Seit Mai 2019 wird diese Bestattungsart auch auf dem Friedhof Hohe Ward angeboten. Es sind jeweils bis zu zwei Urnen pro Nische vorgesehen.